Befähigte Personen zur Prüfung v. Erdbaumaschinen/FIurförderzeugen

In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).
Inhalte: Die befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen

Die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen:
Rechtsgrundlagen * EG-Maschinenrichtlinien/CE-Kennzeichnung * Geräte- und Produkt-sicherheitsgesetz * Betriebssicherheitsverordnung * Gefährdungsbeurteilungen * DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D 27 u. a. BG-Vorschriften und Regeln * allgemeine Prüf- hinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen *Handhabung v. Abnahmekontrollen/Prüf- siegel/Dokumentation * Praktische Übungen und Prüfungen am Gerät und Dokumentation in Arbeitsgruppen * Schriftliche Abschlussprüfung

Ort: Zusatzfeld

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