Nachweis zur Sachkunde zur Prüfung von Teleskop-Staplern

Teleskopmaschinen unterliegen regelmäßigen Prüfungen, sei es nach Herstellerangaben (Betriebsanleitung) oder durch Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschriften und Regeln). Nur befähigte Personen dürfen diese Arbeitsmittel prüfen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschriften und Regeln). Der Lehrgang versetzt die Teilnehmer in die Lage, nach erfolgreich absolvierter Prüfung als Sachkundiger für die Prüfung von Teleskopmaschinen tätig zu sein.

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen nach BetrsichV und TRBS, Grundzüge der Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutz- und DGUV-Vorschriften

Die befähigte Person:
Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen, Dokumentationspflichten, technische Grundlagen von Teleskopmaschinen; Grundmaschine und Anbaugeräte, notwendige Dokumente, Prüfung der Fahrereignung und Bedienerhinweise, praktische Übungen zur Prüfung von Teleskopmaschinen mit Anbaugeräten und zur Dokumentation der Prüfergebnisse, theoretische und praktische Prüfung.

Voraussetzungen:
Bediener-Nachweis für Teleskopmaschinen, Erfahrung im Umgang mit Teleskopen und Anbaugeräten, Berufsausbildung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umgang mit Teleskopmaschinen.

Zielgruppe:
Meister und Ingenieure, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Teleskopstapler/ Teleskopmaschinen inkl. der Anbaugeräte organisieren; Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer, die diese Prüfungen durchführen.

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